Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

Der Freistaat wird die Förderung der bayerischen Feuerwehr deutlich aufstocken. Das sehen die zum 1. Juli 2008 in Kraft tretenden neuen Feuerwehrzuwendungsrichtlinien vor. Damit werden den Feuerwehren jährlich neun Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt (+20%). Im Einzelnen erhöht der Freistaat spürbar die Förderfestbeträge für Feuerwehrfahrzeuge und –geräte. Darüber hinaus hat Bayern bereits mehrere Sonderförderprogramme aufgelegt und die Antragsbürokratie stark vereinfacht. Mit einem neuen rechtlichen Rahmen soll die Personalausstattung vor allem tagsüber verbessert werden.

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